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Explosionsschutz

Nach der Betriebssicherheitsverordnung haben Sie als Unternehmer im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, ein sogenanntes Explosionsschutzdokument zu erstellen.



Das Explosionsschutzdokument muss vor Aufnahme der Arbeit in dem explosionsgefährdeten Bereich erstellt werden und es muss stets auf dem jeweils neuesten Stand gehalten werden. Zu überarbeiten ist es, wenn wesentliche Änderungen oder Erweiterungen vorgenommen werden sollen.

Explosionsschutz

Nachfolgende Inhalte müssen in dem Explosionsschutzdokument enthalten sein:

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